Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma: WOLFGANG PÄTZOLD Technik & Design

Ehm – Welk – Straße 21

D- 18209 Bad Doberan

Version: 26.04.2021

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zu erbringenden Lieferungen und Leistungen der Firma:

WOLFGANG PÄTZOLD Technik & Design, Ehm- Welk- Straße 21, D-18209 Bad Doberan (nachstehend „ WP „ genannt)

gegenüber dem Kunden. Entgegenstehende oder von den Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von WP vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht anerkannt. Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, gelten die Geschäftsbedingungen von WP auch dann, wenn auf deren Geltung nicht einmal ausdrücklich hingewiesen ist.

2. Angebot und Annahme

Die Bestellungen des Kunden sind bindend.

Angebote von WP sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen sowie Aufträge und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.

Zeichnungen, Maße, Gewichte, Abbildungen oder sonstige Leistungen in Katalogen, Internet und Preislisten sind Annäherungswerte. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Gleiches gilt für Sonderanfertigungen hinsichtlich der Angaben über Ausführungen, Abmessungen und dergleichen mehr.

Durch Weiterentwicklungen bedingter Änderungen unserer Produkte bleiben vorbehalten. Wir sind nicht verpflichtet, Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von WP gelieferten Produkte sowie Beratungen und Empfehlungen durch Mitarbeiter von WP erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag. Insbesondere wird der Kunde nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Produkte für den von Ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

Weiter gelten die aktuellen, zum Zeitpunkt der Beauftragung, geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO (€) netto, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer ab Werk. Die Preise schließen die Kosten der Verpackung mit ein.

Innerhalb von Deutschland, ab einem Auftragswert von über 2.000,00 € werden Versandkosten nicht in Rechnung gestellt.

Zahlungsvereinbarungen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Zahlungen sind beginnend mit Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, ohne weiteren vereinbarten Abzug, zu Zahlen. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus derselben Lieferung geltend machen. Wird das Zahlungsziel überschritten, kann WP weitere Kosten von Zinsaufwendungen, ohne eine schriftliche Mahnung, dem Kunden berechnen.

Um die vorgenannten Zahlungsvereinbarungen gewähren zu können, wird eine Bonitätsprüfung vor Auftragsannahme von WP erfolgen. Ist nach Bonitätsprüfung eine Zahlung nicht sichergestellt, ist der Auftragswert vor Auftragsannahme, unter Abzug von 3%, zu zahlen.

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung, Eigentum von WP und können bei Nichterfüllung der gesamten vereinbarten Zahlung, zurückverlangt werden Kosten der hieraus entstehenden Aufwendungen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Teilzahlungen werden verrechnet.

4. Lieferungen

Angegebene Fristen und Termine für Lieferungen sind unverbindlich.

Fristen sind eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf mit der Leistungserbringung begonnen ist.

Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzen den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen, erforderliche Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungs- Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die WP die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei Zulieferern von WP oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat WP auch für verbindliche vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen berechtigen WP, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei einer Verzögerung von länger als 3 Monaten sind die Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten.

Bei Nichteinhaltung von Fristen und Terminen aus anderen nicht genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, WP schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird durch WP die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung kein Interesse.

Fixgeschäfte werden schriftlich in der Auftragsannahme bestätigt. Die hierfür zu erbringenden vorgenannten Leistungen des Kunden sind bei der bestätigten Auftragsannahme in zeitlichen Abläufen erfasst. Kommt es hierbei zu Nichterbringung des Kunden, kann WP durch den Verzug nicht haftbar gemacht werden und die bereits angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen, sofern das Fixgeschäft durch WP nicht eingehalten werden kann.

Bei gegenseitiger Auftragsannahme zu einem Fixgeschäft muss die Sicherstellung der Zulieferer von WP gegeben sein. Nachträglich bekannte Lieferschwierigkeiten sowie auch vorbenannte höhere Gewalt hat WP nicht zu vertreten und kann nicht zu Schadenersatzansprüchen vom Kunden an WP geltend gemacht werden.

Weiterführende Vereinbarungen zu dem Fixgeschäft müssen von beiden Seiten schriftlich neu bestätigt werden.

Bei Nichteinhaltung aller Liefervereinbarungen durch verschulden von WP ist der Schadenersatzanspruch des Kunden nur auf das zu liefernde Produkt von WP zu begrenzen.

WP haftet weitergehend nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingen nicht erfasst sind.

Beide Auftragsparteien sind verpflichtet, sich bei allen Auftragsabwicklungen soweit möglich, zu unterstützen.

Mit Übergabe der Ware an den Kunden endet die Lieferfrist.

5. Gefahrenübergang

Der Transport von WP zum Kunden bzw. Lieferadresse erfolgt in schriftlicher Abstimmung. Eine Gewähr für den kostengünstigsten Transport übernimmt WP.

Während des Transports ist die Ware gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportrisiken versichert. Die hierzu entstehenden Kosten sind unter Punkt 3. Preise und Zahlungsbedingungen festgelegt.

6. Eigentumsvorbehalt

Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von WP an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, das WP Miteigentum an der einheitlichen Sache oder dem vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert von WP gelieferten Ware im Verhältnis zu den verbundenen oder vermischten Gegenständen steht. Erfolgt eine Verarbeitung mit WP nicht gehörenden Gegenständen, wird vereinbart, dass WP an der neuen Sache das Miteigentum entsprechend dem Vorgenannten erwirbt. Die durch Verbindung, Vermischung oder aus der Vereinbarung entstehenden Sache sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Darüber hinaus ist der Kunde zur weiter Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WP berechtigt. Der Kunde tritt WP sämtliche im bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche im Falle der Weiterveräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab. Wir die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen WP nicht gehörenden Waren, veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Mieteigentumsanteils von WP an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Hat der Kunde die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwand, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang an WP abgetreten, wie es vorstehend für eine Kaufpreisforderung bestimmt ist. WP nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von WP hinzuweisen und WP schriftlich eine Mitteilung von den Pfändungsversuchen oder den anderen Zugriffen zu machen, damit Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Soweit die Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage nicht einbringlich sind, hat der Kunde WP diese Kosten zu erstatten.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WP – auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung- berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Vorbehaltsware ab zu holen.

Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
a. WP ist nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten.
b. Abgetretenen Forderungen kann WP unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von WP die Abtretung Drittschuldnern bekannt zu geben und WP die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen sowie Unterlagen heraus zu geben.

WP verpflichtet sich, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach eigenem Ermessen insoweit frei zu geben, als ihr Wert und der Wert der übrigen WP zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.

Mit der vollständigen Bezahlung der Forderungen gehen ohne weiteres das Eigentum an den gelieferten Waren so wie sämtliche ggf. abgetretene Forderungen auf den Kunden über.

7. Gewährleistung

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe eine Ware zu untersuchen soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser WP unverzüglich und konkret an zu zeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 14 Tage. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei WP. Tritt ein verdeckter Mangel erst später in Erscheinung, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewähr-leistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachkommt.

Bei berechtigten Beanstandungen gilt, dass WP nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware, (Neulieferung) berechtigt ist. Ist WP zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die WP zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) Schadenersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. WP ist zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, dieses ist dem Kunden nicht zumutbar.

Bei mangelhafter Montageanleitung gilt, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung beschränkt, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit in Folge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren ab Lieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB § 479 Abs. 1 BGB oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben. Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt es insoweit bei der gesetzlichen Gewährleistungsregelung. Diesem Kunden steht insbesondere die regelmäßige Verjährungsfrist von 2 Jahren für die Gewährleistungsansprüche bei neuen Waren zu.

Bei dem Verkauf gebrauchter Waren an Kunden die Verbraucher sind verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab Lieferung der Ware.

Die Haftung von WP ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit WP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist.

Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn WP Arglist vorwerfbar ist.

Der Kunde ist allein für die Einhaltung der einschlägigen behördlichen Vorschriften verantwortlich. Der Auftraggeber sorgt auch insbesondere auf seine Kosten für die erforderlichen Genehmigungen und Statik.

8. Garantien

Die Übernahme einer Garantie durch WP bedarf einer ausdrücklichen Erklärung.

Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

9. Allgemeine Haftung

WP haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden und für alle Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen so wie durch Arglist durch WP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach einem Jahr.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl / salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist Bad Doberan, Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Rostock, Deutschland, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechts finden keine Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.